Khi nào lần tăng lương tiếp theo sẽ diễn ra vào năm 2023?

Mehr Geld für Schmuck. Die Entgelte in der Edelmetallindustrie steigen ab September um 5,2 Prozent, ab August 2024 um weitere 3,3 Prozent. Dazu kommt eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von 3000 Euro. Die erste Hälfte gibt es bis März, weitere 1500 Euro dann bis März 2024

Foto. iStock. com / miljko

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Die DGB-Gewerkschaften verhandeln 2023 neue Vergütungstarifverträge für knapp elf Millionen Beschäftigte. Mehr zu den Verhandlungen in den einzelnen Bereichen auf dieser Seite

Insgesamt verhandeln die DGB-Gewerkschaften im Jahr 2023 für knapp elf Millionen Beschäftigte neue Vergütungstarifverträge. Wann in welchem Bereich verhandelt wird, zeigt der tarifliche Kündigungsterminkalender des WSI. Alle Forderungen und Abschlüsse der Tarifrunde 2023 für wichtige Branchen hier auf einen Blick [pdf]

Bauhauptgewerbe

Die Tarifvertragsparteien des Bauhauptgewerbes haben sich außerhalb der Tarifrunde auf eine tarifvertragliche Inflationsprämie geeinigt. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und sieht Zahlungen von je 500 € in 2023/2024 vor. Auszubildende erhalten je 150 € in den beiden Jahren.  

Deutsche Bahn

Am 28. 02. fand die 1. Tarifverhandlung zwischen der Eisenbahnergewerkschaft [EVG] und der Deutschen Bahn statt und wurde mangels eines Angebotes der Deutschen Bahn abgebrochen

Die EVG fordert 12,0 %, mind. 650 €/ Mon. bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Tarifverträge laufen Ende Februar aus

Am 14. 03. unterbreitete die Deutsche Bahn der EVG ein erstes Angebot. Es sieht u. a. einen „rechnerischen Bahnmindestlohn“ von 13 € ab August 2024, eine Steigerung der Löhne um insgesamt 5,0 % und Einmalzahlungen von insgesamt 2. 500 € vor mit einer Laufzeit von 27 Monaten. Die bisherige Möglichkeit der Mitarbeiter, zwischen mehr Geld, Urlaub oder einer Arbeitszeitverkürzung zu wählen, steht ebenso infrage wie bewährte Arbeitszeitmodelle. Auch längere Arbeitszeiten werden gefordert

Die Mitglieder der Tarifkommission haben das Angebot des Konzerns abgelehnt, da die Voraussetzungen, in Verhandlungen zu treten nicht erfüllt wurden, wie z. B. das Thema Mindestlohn. Nach vorausgegangenen Warnstreiks begann am 25. 04. die 2. Verhandlungsrunde, die am 26. 04. seitens der Deutschen Bahn abgebrochen wurde, ohne eine Einigung zu erzielen

Ein vom 14. - 16. 05. geplanter 50-stündiger Warnstreik konnte kurzfristig am 13. 05. abgewendet werden. EVG und Deutsche Bahn stimmten vor dem Arbeitsgericht Frankfurt einem Vergleich zu, nachdem die Deutsche Bahn einen Eilantrag gestellt hatte, um den Streik zu verhindern. Teil dieses Vergleichs war auch die Zusage der Deutschen Bahn, der von der EVG erhobenen Forderung des gesetzlichen Mindestlohns nachzukommen.  

In der 3. Verhandlungsrunde vom 23. - 25. 05. unterbreitete die Deutsche Bahn der EVG ein überarbeitetes Angebot. Dieses sieht eine Erhöhung von 12 % mehr Geld für die unteren, 10 % für die mittleren und 8 % für die oberen Einkommensgruppen vor. Die Erhöhungen sollen in zwei Stufen erfolgen. Die erste Stufe ist für Dezember 2023 vorgesehen. Zudem soll eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2. 850 € ausgezahlt werden. Die ersten 1. 450 € im Juli und weitere 1. 400 € im November. Die Laufzeit soll 24 Monate betragen

Die zuständige Tarifkommission lehnte dieses Angebot noch in der Nacht zum 31. 05. als unzureichend ab, da die vorgesehene prozentuale Staffelung gerade die unteren Lohngruppen benachteilige und fordert die Deutsche Bahn auf, umgehend weiter zu verhandeln, um weitere Streiks zu vermeiden. Die Deutsche Bahn lehnt dies vorerst ab. Sie wolle nun die Gesamtsituation umfassend bewerten und in den zuständigen Gremien beraten, wie sie weiter vorgehen

Am 05. 06. trafen sich die Verhandlungsführer zu einem Abstimmungsgespräch, das konstruktiv verlief. Deshalb werden die Tarifverhandlungen ab 12. 06. fortgesetzt.  

In den seit mehreren Tagen laufenden Verhandlungen hat die Zentrale Tarifkommission der EVG am 21. 06. festgestellt, dass keine weitere Erhöhung des bisherigen Volumens zu erreichen sei und schlug dem Bundesvorstand vor, die Verhandlungen für gescheitert zu erklären
Einen Tag später teilte die EVG mit, dass der Bundesvorstand die Einschätzung der Zentralen Tarifkommission teile und beschloss die Verhandlungen für gescheitert zu erklären. Sie sei nach wie vor verhandlungsbereit, allerdings müssten die Arbeitgeber ihr Angebot nachbessern, damit die Beschäftigten eine angemessene Bezahlung erhielten

Laut EVG habe sie in den Verhandlungen zahlreiche Kompromisslinien aufgezeigt. Unüberbrückbare Differenzen gäbe es bei der Frage der Lohnerhöhung. Die insgesamt angebotene Lohnerhöhung sei zu niedrig, die Zahlung zu spät [in einem ersten Schritt sollten 200 € im Dezember gezahlt werden] und zudem die Laufzeit von 27 Monaten zu lang

Die EVG lässt nun ihre Mitglieder in einer Urabstimmung bis Ende Juli über unbefristete Streiks entscheiden

Parallel dazu hat der Deutsche Bahn Konzern der EVG eine Schlichtung vorgeschlagen. Die EVG hat diesen Vorschlag am 29. 06. angenommen. Das Schlichtungsverfahren ist für den Zeitraum vom 17. 07. - 31. 07. angesetzt. Die Arbeitsrechtlerin Heide Pfarr [SPD] und der ehemalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière [CDU] fungieren als Schlichter und werden einen für alle Beteiligten akzeptablen Kompromiss ausarbeiten, der dann auch der Zustimmung beider Parteien bedarf. Während eines Schlichtungsverfahrens herrscht Friedenspflicht, es darf nicht gestreikt werden. Sollte das Schlichtungsergebnis seitens der EVG nicht akzeptabel sein und sich mind. 75 % der teilnehmenden EVG-Mitglieder bei der Urabstimmung für unbefristete Streiks aussprechen, drohen massive Streiks mit Auswirkungen für Eisenbahn und Bus im Bereich der Deutschen Bahn

Die Schlichtungskommission legte am 26. Juli nach 10-tägiger Vermittlung eine Schlichtungsempfehlung vor, die die EVG-Schlichtungskommission als Kompromiss anerkennt. Hervorzuheben sei, laut EVG, dass während der Laufzeit eine dauerhaft wirkende Entgelterhöhung erreicht werde

Die Eckdaten des Kompromisses sind folgende.  Zahlung einer Pauschalzahlung für 9 Monate [März bis November] als Inflationsausgleichsprämie von 2. 850 € im Oktober 2023.  Festbetragserhöhungen in allen Entgeltgruppen von 200 € im Dezember 2023 und 210 € im August 2024 mit einer Laufzeit von 25 Monaten bis 31. März 2025. Für verschiedene Funktions-/Berufsgruppen gibt es noch einmal nach der Vertragslaufzeit durchschnittlich 100 € monatlich dazu. Übernahme des Mindestlohns in die Tabellen, Wegfall der unterschiedlichen Bezahlungen in West und Ost

Nach mehrstündiger außerordentlicher Sitzung hat der EVG-Bundesvorstand am 28. Juli die Annahme der vorliegenden Schlichtungsschlussempfehlung im Tarifstreit mit der Deutschen Bahn AG empfohlen. Die 110. 000 EVG-Mitglieder entscheiden nun in einer Urabstimmung für die Annahme oder unbefristeten Streik. Die Urabstimmung läuft bis Ende August

Am 28. August gab die EVG bekannt, dass die Schlichtungsempfehlung mit einem Votum von 52,3 % für den Tarifabschluss, angenommen wurde. Die Wahlbeteiligung lag bei 65,3 %

Deutsche Post AG

Ende November beschloss die ver. di-Tarifkommission die Tarifforderung für die rund 160. 000 Tarifbeschäftigten bei der Deutschen Post AG. eine Tarifsteigerung von 15 % sowie eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen und der Entgelte der Studierenden von 200  €/Mon. bei einer Laufzeit von 12 Monaten

Sowohl der Auftakt der Tarifrunde am 06. 01. als auch die zweite Verhandlung am 18. /19. 01. brachten keine Annäherung, so dass ver. di im Anschluss zu Warnstreiks aufrief, an denen sich bis unmittelbar vor der 3. Verhandlungsrunde rd. 100. 000 Beschäftigte beteiligten. In der 3.   Runde vom 8. bis 10. Februar legten die Arbeitgeber ein erstes Angebot vor. Dieses sah neben einer steuerfreien Inflationsausgleichs-Sonderzahlung [150/100 Euro monatlich in 2023/2024] zwei Festbetragserhöhungen zum 01. 01. 24 [150 €/Mon. ] und 01. 12. 24 [190  €/Mon. ] vor, bei einer Laufzeit vom 24 Monaten. Januar 2023 - Dezember 2024. Ver. di und die Tarif- kommission haben das Angebot der Deutschen Post insbesondere aufgrund der langen Laufzeit sowie der geringen Entgelterhöhung in 2024 abgelehnt, die Verhandlungen für gescheitert erklärt und die Urabstimmung über unbefristete Arbeitskampfmaßnahmen eingeleitet. In der Urabstimmung zwischen dem 20. Februar und 8. März votierten 85,9 % der ver. di-Mitglieder für die Ablehnung des Arbeitgeberangebotes und für unbefristete Streiks

Am 10. und 11. März konnten ver. di und die Deutsche Post AG in der 4. Verhandlungsrunde ein Tarifergebnis erzielen. für die Monate Januar bis April gibt es für alle Tarifbeschäftigten sowie für die Auszubildenden und dual Studierenden eine Inflationsausgleichszahlung von 1. 020 €. Ab Mai 2023 bis März 2024 wird eine weitere Inflationsausgleichszahlung von 180 €/ Mon. gezahlt und ab April 2024 erfolgt dann eine tabellenwirksame Festbetragserhöhung von 340 €/ Mon. Außerdem erwirbt man künftig bereits nach 30 Tagen Tätigkeit einen Anspruch auf ein 13. Monatsentgelt [Weihnachtsgeld]. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31. 12. 2024.  

In einer Urabstimmung haben sich 61,7 % der befragten ver. di - Mitglieder für die Annahme des Tarifergebnisses ausgesprochen. Mit der Zustimmung der zuständigen Tarifkommission vom 31. 03. tritt der Tarifvertrag somit in Kraft

Einzelhandel

In die diesjährige Tarifrunde geht ver. di u. a. mit der Forderung nach Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,50 €/Stunde [Baden-Württemberg abweichend. 15,0 %] sowie nach einer Mindestvergütung von 13,50 €/Stunde bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Ausbildungsvergütungen sollen in allen Ausbildungsjahren um 250 €/Monat angehoben werden. Des Weiteren fordert ver. di die Arbeitgeber auf, gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge zu beantragen. Die Tarifverträge sind regional unterschiedlich zwischen Ende März und Juni kündbar. Die Verhandlungen werden regional in den jeweiligen Tarifgebieten geführt. In Baden-Württemberg ist der Verhandlungsauftakt für den 13. April und in Nordrhein-Westfalen sowie Hessen für den 24. April vorgesehen

Bereits in der 1. Verhandlungsrunde in Baden-Württemberg am 13. 04. legten die Arbeitgeber ein erstes Angebot vor. Bei einer Laufzeit von 2 Jahren sollten die Vergütungen in zwei Schritten um insg. 5,0 % steigen. 3,0 % ab Abschlussmonat, 2,0 % ab 01. 04. 24. Des Weiteren umfasst das Angebot zwei Inflationsausgleichzahlungen von 750 und 250 € in 2023 bzw. 2024. Für Unternehmen in Notlagen soll es eine tarifliche Notfallklausel geben. Ein gleichlautendes Angebot legten die Arbeitgeber auch bei den Verhandlungen in weiteren Tarifgebieten vor, so z. B. in Nordrhein-Westfalen und Hessen am 24. 04. Ver. di hat das Angebot jew. als völlig unzureichend abgelehnt
In der 2. Verhandlungen am 17. Mai, wiederum in Baden-Württemberg, besserten die Arbeitgeber ihr Angebot um eine weitere Stufenerhöhung von 2,5 % in 2025 nach und boten darüber hinaus eine garantierte unterste Mindeststundenvergütung von 13 Euro an. Eine Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge lehnen sie bisweilen ab. Ver. di hat das Angebot als "noch völlig unzureichend" zurückgewiesen
Die 4. Verhandlungsrunde am 05. 07. in Nordrhein-Westfalen brachte Bewegung in die festgefahrene Tarifrunde und ein weiter verbessertes Angebot. Auf Wunsch der Arbeitgeber wurden die Verhandlungen unterbrochen und sollten am 13. 07. wieder aufgenommen werden. Der Termin wurde jedoch arbeitgeberseitig abgesagt
Am 7. August ging es stattdessen in die 5. Verhandlungsrunde, in der die Arbeitgeber folgendes Angebot unterbreiteten. 450 € Pauschale für Mai - Juli in Form einer Inflationsausgleichsprämie, mit der Möglichkeit zur Verrechnung mit bereits gezahlten Inflationsausgleichsprämien, 150 € in allen Gruppen ab 01. 08. 23, 3,1 % Stufenerhöhung ab 01. 05. 24, bei einer Laufzeit von insg. 24 Monaten. Die Mindeststundenvergütung soll ab 01. 08. 23/01. 05. 24 13,00 bzw. 13,50 € betragen. Für Arbeitgeber in wirtschaftlichen Schwierigkeiten soll eine Notfallklausel vereinbart werden. Ver. di lehnte das Angebot ab
Nachfolgende regionale Verhandlungen blieben bisweilen ohne Ergebnis und ohne ein verändertes Arbeitgeberangebot

Die nächsten Verhandlungstermine, u. a. Schleswig-Holstein [15. 09. ], Bayern [25. 09. ], Sachsen-Anhalt/Thüringen/Sachsen [04. 10. ], Nordrhein-Westfalen [17. 10. ], Mecklenburg-Vorpommern [01. 11. ], Hessen [02. 11. ]

Eisen- und Stahlindustrie

Am 7. und 8. September haben die Tarifkommissionen der nordwestdeutschen bzw. der ostdeutschen Eisen- und Stahlindustrie ihre Forderungsempfehlung an den IG Metall-Vorstand beschlossen. Danach sollen die Vergütungen bei einer Laufzeit von 12 Monaten um 8,5 % steigen, das Ergebnis soll eine mitgliederorientierte, soziale Komponente enthalten. Des Weiteren soll die Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich von 35 auf 32 Stunden verkürzt werden, möglichst bei einer Verteilung auf 4 Arbeitstage. Außerdem sollen die TVe zur Beschäftigungssicherung, über den Einsatz von Werkverträgen, zur Altersteilzeit und über tarifliche Mindestnettoentgelttabellen zur Altersteilzeit verlängert werden. Darüber hinaus möchte die IG Metall in Gesprächen mit den Arbeitgebern erörtern, welche weiteren tariflichen Regelungen zur Förderung der Ausbildung geschaffen werden können. Der IG Metall-Vorstand wird am 18. September die endgültigen Forderungen beschließen, die erste Verhandlung ist für Mitte November vorgesehen. Die Vergütungstarifverträge wurden zum 30. 11. 23 gekündigt, damit endet auch die Friedenspflicht

Energiewirtschaft

Auf Basis der Tarifumfrage für die Beschäftigten der Energie- und Versorgungswirtschaft Ost [AVEU] hat die ver. di-Gruppentarifkommission ihre Forderungen beschlossen. Die Entgelte sollen um 12,0 %, mindestens um 500 €/Monat [300 € für Auszubildende], erhöht werden bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Ver. di will aufgrund der Erwartungen und schwierigen Ausgangsbedingungen den ersten Verhandlungstermin nur durchführen, wenn 500 Neumitglieder zur Durchsetzung der Forderungen gewonnen werden können.  

Die IG BCE-Tarifkommission beschloss am 1. August dieselben Forderungen und hat ebenfalls das Ziel 500 neue Mitglieder bis zum Start der Tarifrunde zu gewinnen.  

Groß- und Außenhandel

Die Forderung nach Erhöhung der Vergütungen um 13,0 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten haben die Tarifkommissionen von ver. di in nahezu allen regionalen Tarifgebieten des Groß- und Außenhandels beschlossen. So fordert z. B. ver. di in Nordrhein-Westfalen wie auch in Sachsen-Anhalt bei den 13,0 % eine Mindesterhöhung von 400 € im Monat. Ergänzt werden die Forderungen um spezifische regionale Forderungen, wie z. B. eine Vorweganhebung von 0,27 €/Std. und 150 € für jeden Nullmonat in Sachsen, sowie eine Erhöhung der untersten Beschäftigtengruppen auf mindestens 13,50 €/Std. in Niedersachsen und Bremen. Rheinland-Pfalz stellte für seine Mitglieder eine Festbetragserhöhung von 425 €/Monat ab 01. 05. 2023 auf. Flächendeckend gefordert wird die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit für die Tarifverträge

Die ersten Verhandlungsrunden im April und Mai endeten erfolglos, nachdem die Arbeitgeberseite ein erstes Angebot vorlegte. Dieses sah u. a. in Nordrhein-Westfalen [26. 04. ] und Sachsen-Anhalt [19. 05. ], bei einer Laufzeit von 24 Monaten, eine Erhöhung von 6,1 % in zwei Stufen vor. Ab Dezember 2023 sollten die Löhne und Gehälter um 4,0 %, ab Dezember 2024 um 2,1 % steigen. Zudem sollte es eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1. 400 €, gesplittet in zwei Zahlungen à 700 € in 2023 und 2024, geben. Arbeitgeber, die bereits eine Inflationsausgleichsprämie bezahlt haben, sollten diese mit der im Angebot genannten Prämie verrechnen können. Die Gewerkschaft lehnte das Angebot mit der Begründung der fehlenden Wertschätzung in Form einer soliden Tabellenerhöhung ab und hält weiterhin an ihrer Forderung fest. Lediglich in Rheinland-Rheinhessen sah das Angebot der Arbeitgeberseite eine Erhöhung von nur 6,0 % vor. In Sachsen-Anhalt und Rheinland-Rheinhessen schloss die Arbeitgeberseite eine Allgemeinverbindlicherklärung von vornherein aus

Die zweiten Verhandlungsrunden brachten ebenfalls keine Einigung, da kein verbessertes Angebot vorgelegt wurde. Die Gewerkschaft bereitet Streiks vor

In Nordrhein-Westfalen [13. 06. ], Bayern [16. 06. ], Baden-Württemberg [19. 06. ] und Pfalz [23. 06. ], Mecklenburg-Vorpommern/ Schleswig-Holstein [10. 07. ] ist die dritte Verhandlungsrunde wiederrum ergebnislos beendet worden. Etwas Bewegung brachten die Verhandlungen in Thüringen [06. 07. ], Schleswig-Holstein/ Mecklenburg-Vorpommern [10. 07. ] Niedersachsen/Bremen [13. 07. ], Berlin/ Brandenburg [17. 7. ], Hessen [18. 07. ] und Sachsen [19. 07. ], wo die Arbeitgeberseite geringfügig nachbesserte. Das neue Angebot beinhaltete ab September diesen Jahres 5,1 % und ab August 2024 2,9 %. Die erste Hälfte der Inflationsausgleichsprämie würde im Folgemonat des Abschlusses gezahlt, weitere 700 € würden 2024 ausgezahlt werden. Die Gewerkschaft lehnte dieses Angebot entschieden ab, da es weit unter den Forderungen liegt und kündigte daraufhin eine Ausweitung der Streiks an

Trotz zahlreicher Streikmaßnahmen in den vergangenen Wochen haben die Arbeitgeber der verbliebenen Bundesländer in der vierten Verhandlungsrunde lediglich das geringfügig verbesserte Angebot der vorherigen Runde angeboten. Die Verhandlungen in Nordrhein-Westfalen [30. 06. ], Bayern [03. 07. ], Baden-Württemberg [05. 07. ], Hamburg [17. 08. ], Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern [18. 08. ], Niedersachsen/Bremen [06. 09. ] sowie Hessen [08. 09. ] brachten erneut kein Ergebnis woraufhin weitere Streiks angekündigt wurden

Im Auftakt der fünften Verhandlungsrunde in Bayern [18. 07. ], Baden-Württemberg [16. 08. ] und in NRW [15. 08. ] hat die Arbeitgeberseite kein verbessertes Angebot vorgelegt und die Verhandlungen sind ergebnislos beendet worden

Selbst die sechste Verhandlung bei den Vorreitern Bayern [28. 08. ] und Nordrhein-Westfalen [04. 09. ] brachten den Beschäftigten des Groß- und Außenhandels kein verbessertes Angebot

Die nächsten Verhandlungstermine lauten
Berlin/ Brandenburg und Rheinland/Rheinhessen [07. 09. ], Pfalz [14. 09. ], Sachsen [19. 09. ], Sachsen-Anhalt [20. 09. ], Hamburg [26. 09. ], Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern [04. 10. ], Bayern [05. 10. ], Niedersachsen/ Bremen [09. 10. ], Nordrhein-Westfalen [19. 10. ], Thüringen [24. 10. ] und Hessen [30. 10. ]

Kfz-Handwerk

Am 21. 02. hat der IG Metall-Vorstand die Forderungen für das Kfz-Handwerk beschlossen. Danach sollen die Vergütungen um 8,5 % erhöht werden, verbunden mit einer sozialen Komponenten [z. B. in Form einer Inflationsausgleichsprämie], bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Ausbildungsvergütungen sollen überproportional angehoben werden. Die entsprechenden Tarifverträge wurden zum 31. März gekündigt

Der Verhandlungsauftakt in der Branche in Niedersachsen am 14. März als auch die Verhandlung für die Tarifgebiete Ost am 16. 03. blieben ohne Annäherung und Angebot, ebenso wie in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Hessen am 22. März. Bei den Verhandlungen für die Beschäftigten in Baden-Württemberg am 27. 03. legten die Arbeitgeber ein erstes Angebot vor. Dieses sah nach 3 Nullmonaten zwei Erhöhungen um jew. 3,0 % ab 1. Juli 2023 bzw. 2024 vor, bei einer Gesamtlaufzeit von 24 Monaten. Ein gleichlautendes Angebot wurde auch in den Verhandlungen in Bayern am 30. 03. vorgelegt. Die IG Metall hat das Angebot jew. als völlig unzureichend zurückgewiesen. Nach Ablauf der Friedenspflicht am 1. April rief die IG Metall zu Warnstreiks und Aktionen auf, an denen sich bislang über 23. 000 Beschäftigte beteiligten

In der zweiten Verhandlungsrunde in Baden-Württemberg am 24. April konnte die IG Metall unter dem Vorbehalt einer Erklärungsfrist bis zum 5. Mai einen Abschluss erzielen. Danach erhalten die Beschäftigten eine Tariferhöhung von insgesamt 8,8 %, 5,0 % zum 01. 11. 23 und weitere 3,6 % zum 01. 10. 24. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich in allen Ausbildungsjahren um 70 und weitere 50 Euro ab November 2023 bzw. Oktober 2024. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten [01. 04. 23 - 31. 03. 25]. Des Weiteren erhalten die Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2. 500 Euro, die in zwei Schritten ausgezahlt wird. 1. 500 Euro spätestens im Juli d. J. und weitere 1. 000 Euro im 1. Quartal 2024 [Ausz. jeweils die Hälfte]. In Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten und ohne Betriebsrat kann diese in drei Raten bis zum 01. 08. eines Kalenderjahres ausbezahlt werden. Außerdem verständigten sich IG Metall und Arbeitgeber auf eine Regelung zur Übernahme Ausgebildeter sowie auf eine Vereinbarung für das Fahrradleasing. Mit regionalen Abweichungen wurde der Abschluss in den anderen Tarifgebieten übernommen

Leiharbeit

Die DGB-Tarifgemeinschaft hat am 8. November ihre Forderungen an die Arbeitgeberverbände BAP und iGZ übermittelt. Danach fordert sie die Entgeltgruppen 3 - 9 entsprechend der Entgeltgruppen 1 - 2b zu erhöhen [zur Beibehaltung des ursprünglichen Prozentgitters vor dem 1. Oktober 2022], bei einer Laufzeit bis zum 31. 03. 24

Der erste Verhandlungstermin am 24. 11. blieb ohne Ergebnis. Das Angebot der Arbeitgeberseite lag deutlich unter der aktuellen Inflationsrate und wurde von der DGB-Tarifgemeinschaft entschieden zurückgewiesen. Auch die 2. Runde am 14. 12. brachte kein Ergebnis. Die Arbeitgeber waren nicht bereit ein verbessertes Angebot vorzulegen und lehnten es darüber hinaus ab, über eine Inflationsausgleichsprämie zu verhandeln

Die 3. Tarifrunde am 13. 01. 23 ergab folgendes Ergebnis. nach 3 Nullmonaten [Januar - März] gibt es eine Entgelterhöhung von 7,7 % ab dem 01. 04. 23, gefolgt von einer Stufenerhöhung von 3,2 % ab Januar 2024, jeweils im Durchschnitt. Die Laufzeit beträgt 15 Monate bis zum 31. 03. 24. Das Verhandlungsergebnis steht unter dem Vorbehalt einer Erklärungsfrist bis zum 22. 02. 23

öffentlicher Dienst

Am 11. Oktober beschloss die ver. di Bundestarifkommission die Forderung nach einer Einkommenserhöhung von 10,5 %, mindestens 500 €/Monat, für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Bund und Kommunen. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 200 €/Monat angehoben werden und Ausgebildete unbefristet übernommen werden. Die Laufzeit soll jeweils 12 Monate betragen. Weiterhin wird die Verlängerung des Altersteilzeit-Tarifvertrages gefordert. Die Sicherung der Einkommen durch einen Inflationsausgleich, insbesondere für die Beschäftigten der unteren und mittleren Einkommensgruppen, steht für ver. di im Zentrum der Tarifrunde

Ver. di führt die Tarifverhandlungen gemeinsam mit GdP, GEW und der IG BAU

Der 1. Verhandlungstermin fand am 24. Januar statt und ist ohne Ergebnis oder Arbeitgeberangebot vertagt worden. Laut ver. di haben die Verhandlungen in einer sachlichen Atmosphäre stattgefunden. Jedoch würden sich die Beschäftigten nicht mit "warmen Worten" und dem Verweis auf die Kassenlage "abspeisen" lassen. Rund 335. 000 Arbeitnehmer*innen hätten in einer Umfrage die Unterstützung der Gewerkschaftsforderungen deutlich gemacht.  

In der 2. Verhandlungsrunde am 22. /23. Februar legten die Arbeitgeber ein erstes Angebot vor. Es sieht Entgelterhöhungen von 3,0/2,0 ab 01. 10. 2023/01. 06. 2024 und Inflationsausgleichsprämien von 1. 500/1. 000 € im Mai 2023/Januar 2024 mit einer Laufzeit von 27 Monaten vor. Der 2. Runde waren viele bundesweite Warnstreiks und Aktionen mit mehreren Tausenden Teilnehmer*innen voraus gegangen

Laut ver. di werden die Gewerkschaftsforderungen von den Arbeitgebern rundheraus abgelehnt. Besonders aber würde die Forderung nach einem Sockelbetrag von 500 € die kommunalen Arbeitgeber „in die Knie zwingen“. Auch wollten die Arbeitgeber für einzelne Beschäftigungsgruppen „Sonderopfer“

Ver. di lehnte dieses Angebot u. a. ab, weil eine Inflationsausgleichsprämie im Gegensatz zum Sockelbetrag als soziale Komponente nicht nachhaltig sei, das Gesamtvolumen völlig unzureichend sei und die Laufzeit viel zu lang

Die 3. Verhandlungsrunde vom 27. bis 29. März wurde am ersten Tag von einem bundesweiten Mobilitätsstreik im ÖPNV begleitet, der gemeinsam mit der EVG durchgeführt wurde. Insgesamt haben sich somit mehr als 500. 000 Beschäftigte in den letzten Wochen an ver. di-Warnstreiks und -Aktionen beteiligt. Die Arbeitgeber legten ein Angebot vor, das u. a. einen Mindestbetrag von maximal 300 €/Monat mit einer Laufzeit von 24 Monaten, die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie von 3. 000 €, zahlbar in zwei Teilbeträgen, sowie eine monatliche prozentuale Erhöhung vorsah. Laut ver. di stelle dieses Angebot nicht sicher, dass die Kaufkraft, insbesondere für die unteren und mittleren Entgeltgruppen, erhalten bleibt

Die ver. di Bundestarifkommission beschloss dann, nach langwierigen und zähen Verhandlungen, diese für gescheitert zu erklären. Die Arbeitgeber riefen daraufhin die Schlichtung an. Die Schlichtungsvereinbarung von 2011 sieht vor, dass ver. di dem folgen muss. Die Schlichter sind der von den Gewerkschaften benannte Hans-Henning Lühr [stimmberechtigt] und Georg Milbradt für die Arbeitgeber. Während der Schlichtung gilt die Friedenspflicht.  Bis dahin beteiligten sich rund 500. 000 Arbeitnehmer*innen an Aktionen und Warnstreiks.  

Am 14. April legte die Schlichtungskommission eine Einigungsempfehlung vor, der die Schlichter mehrheitlich zugestimmt haben. Sie seien damit einen neuen Weg gegangen, denn der Vorschlag sieht eine Inflationsaus-
gleichsprämie vor, gefolgt von einem Sockelbetrag plus linearer Erhöhung. Die Kernpunkte der Vereinbarung. nach 5 Nullmonaten soll es im Juni eine Inflationsausgleichsprämie von 1. 240 € geben, danach 220 €/Monat für Juli 2023 bis Februar 2024, also insgesamt 3. 000 €. Ab März 2024 sollen die Einkommen um einen Sockelbetrag von 200 € plus 5,5 %, mindestens jedoch um 340 €, erhöht werden. Die Laufzeit wäre 24 Monate bis 31. 12. 2024. Für Auszubildende und den Nahverkehr [TV-N] gibt es gesonderte Einigungsempfehlungen

Die Verhandlungen wurden am 22. April fortgesetzt und es konnte eine Einigung auf Basis der Schlichtungsempfehlung [siehe oben] erreicht werden. Auszubildende erhalten jeweils die Hälfte der Inflationsausgleichsprämie und ab März 2024 150 €/Monat in allen Ausbildungsjahren. Die Regelung zur Übernahme der Ausgebildeten wird verlängert. Tariflich vereinbarte dynamisierte Zulagen steigen um 11,5 %. „Sonderopfer“ für Beschäftigte im Gesundheitswegen und bei den Sparkassen konnten abgewehrt, im Gesundheitswesen sogar Verbesserungen erreicht werden
Dieses Tarifergebnis gilt auch für die Beschäftigten, die unter den TV-Nahverkehr [Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Sachsen] und den TV-Versorgung fallen

Laut ver. di seien sie mit diesem Kompromiss an ihre „Schmerzgrenze“ gegangen. Positiv sei jedoch, dass es mit dieser Einigung für die meisten Beschäftigten eine tabellenwirksame Tariferhöhung von über 11,5 % bis zu
16,9 %, abhängig von der Entgeltgruppe, gibt. Die Schwächen der Einigung seien die lange Laufzeit und das relativ späte Inkrafttreten der tabellenwirksamen Erhöhung


Ver. di wird nun vom 4. bis 12. Mai eine Mitgliederbefragung über die Annahme oder Ablehnung der Einigung durchführen, am 15. Mai wird dann die Bundestarifkommission final entscheiden. Erklärungsfrist ist der 17. Mai.  

Die ver. di-Bundestarifkommission hat am 15. Mai ihre Entscheidung zum Tarifergebnis vertagt und will am Mittwoch erneut zusammenkommen. Hintergrund ist ein Konflikt mit dem kommunalen Arbeitgeberverband [KAV] Sachsen über die Übertragung des Tarifergebnisses auf den sächsischen Nahverkehr. Ver. di machte deutlich, dass es eine Zustimmung nur geben werde, wenn eine Lösung im Konflikt mit dem KAV Sachsen gefunden werde und erwarte, dass die Verhandlungsspitze [VKA und Bund] ihren Einfluss geltend mache
Zuvor hatten knapp 66 % der befragten ver. di-Mitglieder der Einigung zugestimmt

Nachdem die Irritationen mit dem KAV Sachsen ausgeräumt werden konnten, stimmte die ver. di-Bundestarifkommission dem Tarifergebnis mit großer Mehrheit zu. Zur Anpassung der Tarifverträge stehen nun ab Juni Redaktionsverhandlungen an

 

Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Industrie

Am 12. Dezember beschloss die ver. di Tarifkommission die Forderung nach einer Einkommenserhöhung von 10,5 % mehr Lohn und Gehalt für die Beschäftigten der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie. Dabei orientiert sich die Tarifkommission in ihrer Diskussion am Ergebnis der Beschäftigtenbefragung, die sich überwiegend für eine Entgeltsteigerung in dieser Größenordnung ausgesprochen haben. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 150 €/Monat steigen und die Laufzeit soll 12 Monate betragen. Am 31. 01. 23 laufen die aktuellen Tarifverträge aus

Am 25. Januar ist in Berlin die erste Verhandlungsrunde ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Ver. di lehnte das Arbeitgeberangebot des Hauptverbandes Papier- und Kunststoffverarbeitung [HPV] als völlig unzureichend ab

Das Angebot sieht vor, dass die Löhne und Gehälter zum 01. 10. bei einer Laufzeit von 27 Monaten um 4,1 % steigen sollen. Ebenso soll es eine Einmalzahlung in Form einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2. 000 € spätestens zum 30. 06. und eine zweite Einmalzahlung in Höhe von 1. 000 € in 2024 geben. Die Gewerkschaften monierten, dass dies für die Beschäftigten 8 Nullmonate bedeuten würde und die zwei Einmalzahlungen dies bei der langen Laufzeit nicht auffangen würde

Auch die zweite Verhandlungsrunde am 16. Februar in Berlin ging ohne Ergebnis zu Ende. Der HPV präzisierte lediglich die beabsichtigten Auszahlungszeitpunkte der Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3. 000 € in 2023 und 2024. Für ver. di stand jedoch weiterhin eine tabellenwirksame Einkommenserhöhung an vorderster Stelle

Von Warnstreiks begleitet, bracht die 3. Verhandlungsrunde am 7. März im Tarifkonflikt keinen Durchbruch. Der Hauptverband Papier und Kunststoffverarbeitung legte kein verbessertes Angebot vor und ver. di blieb bei seiner Forderung nach einer dauerhaft wirkenden Einkommenserhöhung

Die vierte Verhandlung fand am 23. März statt und brachte kein neues Angebot der Arbeitgeberseite und damit auch kein Ergebnis. Zwar zeigte sich die Arbeitgeberseite bereit, über die Länge der Laufzeit und tabellenwirksame Tariferhöhungen zu verhandeln, allerdings wurde kein verbessertes Angebot vorgelegt

In der fünften Verhandlungsrunde konnte am 12. /13. April ein Verhandlungsergebnis erzielt werden. Demnach wird es zum 1. 9. eine Erhöhung um 5,1 Prozent, zum 01. August 2024 um 2,1 Prozent und zum 01. Dezember 2024 um weitere 1,4 Prozent geben. Daneben gibt es zwei Inflationsausgleichszahlungen. zum 1. Mai 2023 sowie zum 1. März 2024 jeweils 1. 000 Euro. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate bis zum 31. Januar 2025

In einer Befragung entscheiden die Mitglieder in den kommenden Wochen über das Ergebnis

 

Süßwarenindustrie

Erstmals verhandelt die NGG für die Beschäftigten der Süßwarenindustrie bundesweit. Dabei wird eine Erhöhung der Entgeltgruppen A - E um 500 €/Mon. , für alle übrigen Entgeltgruppen 400 €/Mon. gefordert. Die Entgelttarifverträge sollen eine Laufzeit von 12 Monaten haben

Parallel laufen die Verhandlungen zu einem neuen Entgeltrahmentarifvertag

Am 17. April ist in Frankfurt am Main die erste Verhandlungsrunde ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Zu Beginn der Verhandlung kündigten die Arbeitgeber ein nennenswertes Angebot an, was sie jedoch erst in der zweiten Verhandlungsrunde vorstellen werden

In der zweiten Verhandlungsrunde am 15. Mai legte die Arbeitgeberseite ein Angebot vor, dass eine Entgelterhöhung von 3,8 % in 2023 und eine weitere von 2,9 % in 2024 vorsieht. Die Gewerkschaft lehnt dieses Angebot als völlig unzureichend ab und brach die Verhandlung vorläufig ab. Sie ruft nun zu flächendeckenden Streiks auf

Am späten Abend der dritten Verhandlungsrunde am 22. 06. 2023 wurde ein Abschluss erzielt. Dieser beinhaltet bei einer Laufzeit von 14 Monaten eine Erhöhung von 350 €/Mon. für die Lohngruppen A-E und 300 €/Mon. für die Beschäftigten ab Lohngruppe F nach 2 Nullmonaten. Auszubildende erhalten 175 €/Mon. mehr. Zusätzlich wird im Juli 2023 eine Inflationsausgleichsprämie von 500 € netto ausgezahlt und in 2024 folgen dann weitere 500 €

Textil- und Bekleidungsindustrie

Der Vorstand der IG Metall hat für die Tarifrunde 2023 am 16. Januar beschlossen, eine Anhebung der Löhne und Gehälter für die Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie um 8,0 %, mindestens 200 €/Monat, zu fordern. Die Laufzeit soll 12 Monate betragen. Die Bedingungen der tariflichen Altersteilzeit sollen verbessert werden

Die 1. Verhandlung fand am 7. Februar in Frankfurt am Main statt und blieb ergebnislos. Ein Angebot der Arbeitgeber blieb aus. Ende Februar läuft die Friedenspflicht aus und in den Betrieben laufen bereits Planungen zu Aktionen und Warnstreiks

Die 2. Verhandlung fand begleitet von einer Kundgebung am 28. Februar in Ingolstadt statt, in deren Verlauf der Arbeitgeberverband ein erstes Angebot vorlegte. 8 Nullmonate [März bis Oktober 2023], 3,25 % ab November 2023, weitere 2,5 % ab Oktober 2024, Laufzeit 27 Monate bis Mai 2025. Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in zwei Raten. April 2023 1. 000 € und April 2024 500 €, die auf bisher schon gezahlte Inflationsausgleichszahlungen anrechenbar sind. Ohne konkrete Ausgestaltung enthielt das Angebot auch noch eine Öffnungsklausel für wirtschaftlich nicht gut aufgestellte Unternehmen. Die Arbeitgeber lehnten die Verlängerung der Altersteilzeit ab und die Forderung nach einem Mindestbetrag von 200 € fehlte in dem Angebot

Das Angebot wurde von der IG Metall abgelehnt

In der dritten Tarifverhandlung am 15. März in Kaarst hat der Arbeitgeber nur ein geringfügig verbessertes Angebot vorgelegt. 4 Prozent ab Oktober und 2,5 Prozent ab Oktober 2024 mit einer Laufzeit von 26 Monaten. Das Angebot einer Inflationsausgleichsprämie bleibt unverändert, die Altersteilzeit und der geforderte Mindestbetrag von 200 Euro sind weiterhin kein Bestandteil des Angebots. Die IG Metall-Tarifkommission blieb allerdings bei ihrer Forderung nach einer langfristig wirkenden Tabellensteigerung, da die Inflationsprämie nur kurzfristig „mehr Geld im Portemonnaie bedeutet, aber dauerhaft zu Einkommensverlusten führt“. Die Verhandlung wurde ohne Ergebnis beendet

Die IG Metall fordert die Beschäftigten auf, die Warnstreiks fortzusetzen

In der 4. Verhandlungsrunde [31. März und 1. April] konnten IG Metall und Arbeitgeber vorbehaltlich einer Erklärungsfrist bis zum 19. April einen Abschluss erzielen. Danach erhalten die Beschäftigten nach 7 Nullmonaten [März - September] eine Erhöhung ihrer Vergütungen von 4,8 %, mind. jedoch um 130 €/Mon. ab Oktober 2023, gefolgt von einer Stufenerhöhung von 3,3 %, mind. 100 €/Mon. ab September 2024. Des Weiteren kommen zwei Inflationsausgleichsprämien von 1. 000 und 500 € spätestens in Mai 2023 bzw. April 2024 zur Auszahlung. Die Tarifverträge haben eine Laufzeit von 24 Monaten bis Februar 2025. Auch bei der Altersteilzeit wurde eine Einigung erzielt. Der Aufstockungsbetrag wird von 650 € ab Oktober 2023 in einem ersten Schritt auf 700 € und in einem weiteren Schritt ab September 2024 auf 750 € erhöht, für Beschäftige, deren Altersteilzeit-Arbeitsverhältnis zu den vorgenannten Terminen beginnt; der Tarifvertrag wurde für den Zeitraum 01. 03. 23 - 28. 02. 25 befristet verlängert. Außerdem haben sich IG Metall und Arbeitgeber auf eine Erhöhung des Urlaubsgeldes um 4,8 und weitere 3,3 % ab 2023 bzw. 2024 verständigt

Wer bekommt 2023 mehr Geld?

Zum 1. Juli 2023 bekommen die etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld. 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten. Wann die erhöhte Rente gezahlt wird, hängt vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Wer bis März 2004 berentet wurde, erhält die angepasste Rente bereits Ende Juni.

Wann gibt es die nächste Tariferhöhung?

Monatliche Zahlung von 220 Euro netto von Juli 2023 bis Februar 2024. Ab dem 1. März 2024 Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro [Sockelbetrag] und anschließend um 5,5 Prozent [Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird].

Welche Sonderzahlungen gibt es 2023?

Die einmalige Sonderzahlung im Monat Juni 2023 erhalten Beamtinnen und Beamte sowie Anwärterinnen und Anwärter, die sich am 1. Mai 2023 in einem Dienst- oder Beamtenverhältnis auf Widerruf befanden und mindestens an einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge .

Wann werden die Löhne erhöht?

23. 04. 2023 „Die Beschäftigten haben ab Juni deutlich mehr Geld in der Tasche, um die aktuellen Preissteigerungen auffangen zu können. Ab März 2024 werden die Reallöhne stabilisiert, denn die Gehälter steigen deutlich

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